BEYOND the void
21/
06

resistance is futile

§ 117 OWiG - Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen. Dabei handelt es sich um verhaltensbedingten Lärm, z.B. Geschrei, Maschinenlärm, Fahrzeuge, Musik aller Art usw.

Wer in der Nähe einer Panzerstraße (Nachttransporte und -verladungen) aufwuchs, in unmittelbarer Nähe eines britischen Militärgeländes inklusive Hubschrauberlandeplatz, obendrein neben einer Waagenfabrik (andere Seite), und mit einer vierspurigen Ausfallstraße 200m Luftlinie hinterm Haus, ist Kummer gewöhnt. Und per Habituierung tendeziell lärmresistent. Dachte ich.

Seit es warm geworden ist - nicht erst seit Beginn der WM - lerne ich dazu. Und denke über obenstehenden Paragraphen des Ordnungs-
widrigkeitengesetzes alltäglich/allnächtlich nach. Möglich, daß die mich alle noch kennenlernen. Heftig. Und unangenehm.

Bei Tag hört man sich nichtmal denken - sehr hilfreich bei der Arbeit - bei Nacht kann man entweder nicht schlafen, weil man bei geschlossenen Fenstern schier erstickt oder bei offenen mit den Lärmemissionen des betrunkenen Pöbels zu tun hat. Ruhe ist nie vor 2:30h in der Früh. Niemals habe ich den Sinn von Sperrstunden besser verstanden als hier. Nervenkostüm in Fetzen, Balkone ab 15h unbenutzbar, weil man sein eigenes Wort nicht versteht. Dafür zahle ich diese Miete nicht.

abneigungen  2006 · 02:25  # ·  x  | 665 x gelesen pixel