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Bemerkungen zum Urheber - und Auftragsvergaberecht
Eine erstellte Site, die (noch) nicht bezahlt ist, offline zu nehmen, entbindet durchaus nicht von der Zahlungsverpflichtung für geleistete und beauftragte Arbeit. Bestenfalls befreit man sich von den zusätzlich zu erhebenden Nutzungsentgelten.
Die Leistung ist dem Kunden übereignet worden. Wenn dieser keine Ahnung von Urheber- und Vertragsrecht hat, so schützt ihn das nicht vor der Rechtmäßigkeit von Forderungen, geleistete Arbeiten des Dritten betreffend.