BEYOND the void
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Der Staat, die Exekutive und die Machtlosigkeit

Daß hier niemals Ruhe einkehrt vor vier Uhr morgens. Nichtmal die Ruhe, die es zum Schlafen braucht. Die Ruhe, unter der man arbeiten kann, würde mir völlig reichen.

Aufgewachsen zwischen einer Waagenfabrik, einer Panzerstraße (Nachttransporte) und einem Hubschrauberlandeplatz, bin ich relativ Lärmresistent. Was hier aber abgeht, bringt mich einfach um.

Werde über eine Wasserbombenreihenherstellung nachdenken und meine Wurftechniken bei weitem perfektionieren müssen.


Edit von 3:01h: Besuch vom Zweierteam der Kontaktbereichsbeamten. Quintessenz der in recht überheblichem Ton gehaltenen Vorlesung: Das ist eben so in Friedrichshain. Da können wir nichts dran ändern. Wer nachts vor vier Uhr schlafen will, zieht nicht hierher. Das ist eben das Friedrichshainer Pack. (Wir haben sie gefragt, ob wir diesen Ausdruck zitieren dürfen. Es kam nichtmal eine Rückfrage, wo. Nur ein Abnicken.) Was ist das denn, bitte, für eine Nummer? Da kommt die Ordnungsmacht und erklärt sich zum einen für machtlos, zum anderen für handlungsunfähig qua der normativen Kraft des Faktischen? Ich fass es kaum ... Man riet uns wegzuziehen.

Mit anderen Worten: Dieser Staat sieht sich außerstande gültigem Gesetz Geltung zu verschaffen? Oder wie soll ich das nun verstehen? Für mich ist das ein Skandal ... Da steht hier die Polizei und läßt sich - von wiederholten Anrufen genervt - zum Eingeständnis vollkommener Ohnmacht hinreißen, was ihren Job angeht? Aber auf G8 Hundertschaften aufbieten ... [comment deleted for security reasons].

Anbei der entsprechende Gesetzestext, zur Kontrastgebung: § 117 Unzulässiger Lärm

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann. [Quelle: Bundesministerium der Justiz. Um drei Ecken. Deren Site ist kaum durchsuchbar.]

at sixes and sevens  2007 · 02:39  # ·  x  | 542 x gelesen pixel